Aktuelles zur Expatriatebesteuerung

Abzugsverbot von Sozialversicherungsbeiträgen bei Auslandstätigkeiten

Der Bundesfinanzhof hat eine für im Ausland tätige Arbeitnehmer interessante Frage dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt: Können Sozialversicherungsbeiträge, die während des Zeitraums der Auslandstätigkeit gezahlt werden, als Sonderausgaben abgezogen werden, obwohl die Vergütung für die Auslandstätigkeit steuerfrei ist?

Die Vorlage des BFH erfolgte vor dem folgenden steuerrechtlichen Hintergrund: Grundsätzlich können Sozialversicherungsbeiträge als Sonderausgaben (unter Berücksichtigung bestimmter Höchstbeträge) steuermindernd geltend gemacht werden. Ausnahme: Sonderausgaben, die in unmittelbaren wirtschaftlichem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, dürfen nicht abgezogen werden (§ 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG).

Ist der Arbeitslohn eines im Ausland tätigen Arbeitnehmers nach einem Doppelbesteuerungsabkommen mit dem ausländischen Staat steuerfrei, so entfällt für die in dem Zeitraum der Auslandstätigkeit geleisteten Sozialversicherungsbeiträge auch die steuerliche Abzugsfähigkeit. Der BFH hat Zweifel daran, dass diese den Sonderausgabenabzug ausschließende Vorschrift mit europäischem Recht vereinbar ist. Sie könne nämlich die durch das Europarecht zu gewährleistende Arbeitnehmerfreizügigkeit insofern einschränken, als das Arbeitnehmer, die ihre Arbeit in einem anderen Mitgliedstaat der EU ausüben infolge des Abzugsverbots des § 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG schlechter behandelt werden, als solche Steuerpflichtige, die in Deutschland arbeiten.

 

Aktenzeichen des Vorlagebeschlusses: I R 62/13

Eingestellt am: 28.06.2016